Liebe Patienten,
viele von Ihnen haben in den letzten Wochen in unserer Praxis die Petition zum Erhalt der hausärztlichen Versorgung unterschrieben. Dafür herzlichen Dank!
Wie geht es jetzt weiter?
Da unsere Petition das Quorum von 30.000 Unterschriften deutlich überschritten hat, wird es in den kommenden Monaten eine öffentliche Anhörung vor dem Petitionsausschuss geben. Der Termin wird noch bekanntgegeben.
Gleichzeitig werden wir mit diesem überragenden Ergebnis auch jetzt schon, gerade angesichts der anstehenden Koalitionsverhandlungen, auf die Politik zugehen und deutlich machen: Über 600.000 Menschen in diesem Land erwarten, dass die Politik die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung zu einer Priorität macht.
Praxisurlaub Osterferien:
Die Praxis ist vom 14.4.-17.4.2025 geschlossen. Die Vertretung übernimmt Frau Dr. Nakoinz in Urbar, Hauptstraße 102, Telefon 0261/69066.
Nachts oder während der Ostertage wenden Sie sich an den Breitschaftsdienst unter der Telenfonummer 116 117. Bei Bedarf werden von dort auch Hausbesuche durchgeführt.
In lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie die Rufnummer 112
Änderung der Parkplatznutzung
Ab Janaur 2025 stehen Ihnen die Parkplätze auf dem oberen Parkplatz wegen Bauarbeiten leider nicht mehr zur Verfügung.
Für gehbehinderte Patienten haben wir 2 Parkplätze auf dem unteren Parkplatz am Ärztehaus Goethestraße 4 reserviert.
Weitere Parkmöglichkeiten finden Sie in fußläufiger Entfernung im Bereich B 42 / Heerstraße, am Rheinufer, im Parkhaus der Kongresshalle sowie in den umliegenden Straßen.
Covid-Impfung
Das empfiehlt die STIKO:
Ausnahme: Immungesunde Personen, die zu der Risikogruppe gehören, können auf die Auffrischimpfung verzichten, wenn sie sich im Laufe des Jahres mit SARS-CoV-2 infiziert haben.
Gesunden Säuglingen, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird derzeit keine COVID-19-Impfung (Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung) empfohlen.
Neu ab Januar 2025: die Covid-19-Impfung ist nur noch als Privatleistung abzurechnen. Die Rechnung kann dann bei der Krankenkasse eingereicht werden
"Da die Krankenkassen bisher nicht bereit waren, eine angemessene Anschlussregelung zur Vergütung der COVID-19-Impfung zu treffen, ist diese Impfung ab dem 1. Januar 2025 nur gegen Privatliquidation nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auf dem Wege der Kostenerstattung abzurechnen." Info der KV Rheinland-Pfalz vom 20.12.2024