Liebe Patientin, lieber Patient,
Die Ausstellung von Kassenrezepten hat sich geändert. Im Unterschied zu früher erhalten Sie kein Papierrezept.
Der Grund ist, dass unsere Praxis apothekenpflichtige Arzneimittel gemäß den gesetzlichen Vorgaben digital verordnet, als elektronisches Rezept (eRezept). Mit dem eRezept soll der gesamte Weg von der Arztpraxis bis in die Apotheke digital werden. Zunächst steht das eRezept nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Verfügung, später auch für andere Verordnungen.
Wichtig: Wir können Folge-Rezepte erst ausstellen, wenn uns die Versichertenkarte vorliegt! Telefonische Vorabbestellungen sind bei Erstkontakt im Quartal damit nicht möglich. Vereinbaren Sie daher rechtzeitig einen Termin in der Praxis.
Angehörige von nicht mobilen Patienten bitten wir ebenfalls, die erste Bestellung im Quartal unter Vorlage der Versichertenkarte in der Praxis persönlich vorzunehmen.
Es gibt zwei Möglichkeiten zur Einlösung Ihres Rezepts:
1.
mit der elektronischen Gesundheitskarte Ihrer Krankenkasse
Sie können Ihr eRezept mit Ihrer aktuellen elektronischen Gesundheitskarte einlösen, eine neue Karte ist dafür nicht erforderlich. Das Rezept selbst ist jedoch nicht auf Ihrer Karte gespeichert, sondern auf einem besonders gesicherten Server. Die Apotheke liest die Karte ein und kann so auf das Rezept zugreifen.
2.
mit der eRezept App
Ihr eRezept können Sie auch mit der eRezept-App aus dem App Store einlösen. Sie erhalten Ihre Verschreibungen direkt auf Ihr Smartphone. Zum Einlösen scannt die Apotheke den Rezeptcode in der App ab. Über die App können Sie beispielsweise auch Medikamente in der Apotheke vorbestellen. Dann sind sie vorrätig, wenn Sie sie abholen wollen.
Um die App vollständig nutzen zu können, benötigen Sie neben Ihrem Smartphone (ab iOS 14 oder Android 7) eine neuere elektronische Gesundheitskarte mit Kontaktlos-Funktion sowie eine dazugehörige PIN. Beides können Sie– sofern noch nicht vorhanden – bei Ihrer Krankenkasse anfordern.
Ab sofort können E-Rezepte digital auch für die gesamte Familie in einer App verwaltet werden. Das heißt konkret: Nutzt eine Mutter oder ein Vater die E-Rezept-App, können dort nicht nur die eigenen Rezepte, sondern auch die der Kinder verwaltet werden. Notwendig dafür ist, dass die NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die dazugehörige PIN für die Kinder bei der Krankenkasse beantragt und anschließend in der App angemeldet werden. Die Anzahl an Profilen, die in der App bereitgestellt werden, ist nicht begrenzt. Zudem ist es möglich, dass beide Elternteile ein Profil für das gemeinsame Kind anlegen. Dann empfangen beide die Rezepte und können sie digital einlösen. Natürlich kann diese Funktion auch für Angehörige genutzt werden, die selbst kein Smartphone haben, oder den Weg zur Apotheke selbst nicht mehr schaffen.
Weitere Informationen zu Ihrer elektronischen Gesundheitskarte und zur App erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder
hier: